Verein zur Förderung überaktiver Kinder e.V.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
§ 1 – Grundsätzliches
- Als Verein zur Förderung überaktiver Kinder e.V. bieten wir seit vielen Jahren auf Spendenbasis bzw. zu sehr günstigen Konditionen (Selbstkostenpreis) Trainingskurse und -fahrten in Marburg, Hörnum/Sylt und Brighton/England an, um jungen Menschen hochwertige Förderung von Konzentration und Verhalten zu ermöglichen.
- Um unserem Anspruch gerecht zu werden und zudem alle juristischen Voraussetzungen für die Durchführung von Trainings zu gewährleisten, verpflichten wir uns, sehr gut geschulte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einzusetzen.
- Gleichzeitig will der Verein im Rahmen seines Förderungsziels jungen Menschen die Möglichkeit geben Verantwortungs- und Leitungskompetenzen zu erwerben. Daher bieten wir seit über 30 Jahren sehr erfolgreich Jugendlichen die Möglichkeit als Helferin oder Helfer die Freizeiten zu begleiten, mitzuhelfen, Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Reiseleitung zu unterstützen und dabei Kernqualifikationen zu erwerben.
§ 2 – Anmeldung und Zahlungen
- Mit der Anmeldung bietet die/der Teilnehmerin/Teilnehmer (nachstehend „TN“) dem Verein zur Förderung überaktiver Kinder e.V., Zur Wann 7, 35041 Marburg, www.marburgerkozentrationstraining.de (nachstehend "Verein“) den Abschluss eines Teilnahmevertrages auf der Grundlage der Ausschreibung inkl. aller im Prospekt enthaltenen Informationen und Hinweise verbindlich an.
- Der Vertrag kommt nach Zugang der schriftlichen Anmeldebestätigung und den allgemeinen Teilnahmebedingungen durch den Verein zustande.
- Den allgemeinen Teilnahmebedingungen kann innerhalb von 14 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen werden, was die Auflösung des Vertrags zur Folge hat. Erfolgt kein Widerspruch oder eine Überweisung der in der Anmeldebestätigung genannten Kosten vor Ablauf der Frist, kommt das der Zustimmung zu den allgemeinen Teilnahmebedingungen gleich.
- Es werden nur schriftliche Anmeldungen berücksichtigt, mündliche Nebenabreden bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Bestätigung durch den Verein.
- Anmeldungen von Minderjährigen erfordern die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters (Personensorgeberechtigten). Er erklärt mit seiner Unterschrift,
- dass sein Kind frei ist von ansteckenden Krankheiten (Veränderungen bis Trainingsbeginn sind unaufgefordert mitzuteilen!),
- dass für die Dauer des Trainings die Erziehungsbeauftragung gem. §1 JuSchG an die Trainings- bzw. Reiseleitung übertragen wird,
- dass er für die von seinen Kindern verursachten Schäden aufkommt,
- dass er einverstanden ist, dass sein Kind freie Zeit zur persönlichen Gestaltung hat.
- Nach Eingang der Anmeldebestätigung ist der Trainingskostenbetrag auf das Konto des Vereins (Konto: 1000 90 2000, BLZ: 533 500 00, Sparkasse Marburg-Biedenkopf) zu leisten (Verwendungszweck: „Trainings-Titel / Trainings-Datum / Name des TN“).
- Einige Trainingskosten können von vorherein in Raten gezahlt werden. Die Zahlungsweise, Höhe und Zahlungsdatum der Raten des Trainings gehen aus der Ausschreibung oder der Anmeldebestätigung hervor.
- Ohne vollständige Bezahlung des Trainingskostenbetrags besteht kein Anspruch auf die Teilnahme an dem Training, eine unvollständige Bezahlung hebt die Vertragspflichten des TN jedoch nicht auf.
- Nach vorheriger Absprache mit dem Verein können kleinere Ratenzahlungen vereinbart werden.
- Bezuschussungen sind grundsätzlich (im Rahmen der Vereinsziele) möglich.
§ 3 – Leistungen
- Sofern nicht ausdrücklich anders in der Anmeldung oder in der Buchungsbestätigung vermerkt, umfasst der Trainingskostenbetrag bei mehrtätigen Kursen folgende Leistungen: Konzentrations- und Verhaltenstraining, Fahrt, Verpflegung (mit Ausnahme der Verpflegung auf der Hinfahrt), Unterkunft, Material zur Freizeitgestaltung und Eintrittsgelder.
- Eintägige Trainingskurse umfassen, sofern nicht anders in der Anmeldung ausgewiesen, das Konzentrations- oder Verhaltenstraining.
- Änderungen und Abweichungen einzelner Trainingsleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Verein nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des betreffenden Trainings nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Verein verpflichtet sich, die TN über Leistungsveränderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
§ 4 – Rücktritt vom Vertrag / Nichtantritt des Trainings / Ausschluss vom Training
- Der TN kann bis zum Trainingsbeginn jederzeit durch eine schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
- Der Verein weist darauf hin, dass bei Nichtantritt des Trainings ohne Rücktrittserklärung der TN zur vollen Bezahlung der Trainingskosten verpflichtet bleibt.
- Bei Widerruf der Teilnahme wird bis 30 Tage vor Beginn des Trainings eine Bearbeitungsgebühr von 35,00 € einbehalten. Für Freizeiten nach Brighton/England werden abweichende Gebühren bei Widerruf fällig, die je nach Eingangsdatum des Widerrufs (Poststempel) gelten:
- Bis zum 01. März des Reisejahres 50 €, bis zum 01. Mai des Reisejahres 75 € und bis zum 01. Juni des Reisejahres 125 €.
- Ab dem 01. Juni vor Beginn der Fahrt nach Brighton/England bzw. innerhalb von 30 Tage vor Beginn des Trainings ist aufgrund der entstandenen Kosten und Aufwendungen keine Rückerstattung der Trainingskosten möglich. Danach sind dem Verein die entstanden Kosten zu erstatten, mindestens in Höhe der Anzahlung. In begründeten Ausnahmefällen kann der Verein zugunsten des TN von dieser Regelung abweichen, ohne dass daraus eine Präzedenzentscheidung abgeleitet werden kann.
- Es kann nach § 651b BGB eine Ersatzperson benannt oder der Platz anderweitig neu besetzt werden. Im Falle einer durch den TN benannten Ersatzperson ist Kostenübernahme zwischen TN und Drittem zu regeln. Kann der Verein eine Ersatzperson benennen, werden dem TN die Trainingskosten zurückerstattet.
- Wenn ein TN eine Trainingsmaßnahme vorzeitig selbst beendet, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung, auch nicht teilweise.
- Gefährdet das Verhalten eines TN die Durchführung des Trainings, so kann die Trainings- bzw. Reiseleitung die Person vom Training ausschließen. Die Rückreisekosten, bei Minderjährigen inkl. der Reisekosten für eine Begleitperson, trägt die ausgeschlossene Person.
- Tritt der Verein vom Angebot zurück (z.B. bei zu geringer Teilnehmerzahl) werden die eingezahlten Trainingskosten voll erstattet. Die angemeldeten Personen werden unverzüglich informiert. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
§ 5 – Datenschutz
- Die für die Verwaltung der Trainings benötigten Daten der TN werden mittels EDV erfasst und gespeichert.
- Mit der Anmeldung willigt der TN ein, dass der Verein Bilder, die bei den Trainings entstehen im Rahmen der eigenen Öffentlichkeitsarbeit (zukünftige Prospekte, Homepage des Vereins, o.ä.) verwenden darf. Selbstverständlich verpflichtet sich der Verein seinerseits keine kompromittierenden Bilder zu verwenden!
§ 6 – Haftung
- Der Verein steht dafür ein, dass die vertraglich vereinbarten Trainingsleistungen ordnungsgemäß erbracht werden, wobei sich die Leistungen nach dem jeweiligen landesüblichen Standard des Zielortes richten.
- Für ein Verschulden der bei der Durchführung des Trainings in Anspruch genommenen Beförderungsunternehmen haften wir dem Grunde und der Höhe nach nur gemäß den behördlich genehmigten nationalen und internationalen Vorschriften, sowie im Rahmen der Beförderungsbedingungen dieser Unternehmen. Insbesondere eine Haftung für unverschuldete Verspätungen ist hierbei ausgeschlossen.
- Begründete Reklamationen sind der Freizeitleitung unverzüglich mitzuteilen.
§ 7 – Ausschlussklausel
Sollten z. B. durch eine veränderte Rechtssituation einzelne Klauseln dieser Bedingungen nichtig werden, ist die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen davon nicht berührt.
§ 8 – Schlusssatz
Wir wünschen allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern unserer Trainings eine gute Zeit, reiche Erfahrungen und viele neue Impulse! Wir bitten um Verständnis, dass diese Bedingungen für unsere Planung und (Rechts-)Sicherheit notwendig sind. Wir möchten keinesfalls Paragraphenreiterei betreiben und hoffen, dass die genannten Bedingungen Ihre Zustimmung finden!
Stand: 01. Dezember 2011